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BGH: Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

, Urteil vom 27. Mai 2009 – VIII ZR 302/07 – Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel der Vermieter einem Erstattungsanspruch ausgesetzt sein kann, wenn der Mieter im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Regelung vor dem Auszug ausführt. Die Kläger waren seit Mai 1999 Mieter einer des Beklagten. Im Jahr 2004 renovierten sie die . Einige Zeit später kündigten sie das Mietverhältnis zum 31. Mai 2006. In der Annahme, dazu verpflichtet zu sein, nahmen sie vor Rückgabe der eine vor. Sie sind der Auffassung, dass ihnen ein Ersatzanspruch für die durchgeführte zustehe, weil eine wirksame Verpflichtung zur Vornahme der nicht bestanden habe.

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