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BFH: Leistungsort eines Steuerberaters, der als Testamentvollstrecker tätig ist
Bundesfinanzhof, Urteil vom 03. April 2008 – VR 62/06 – In diesem Urteil hatte sich der Bundesfinanzhof mit der Frage auseinander zusetzen, ob der Leistungsort eines Steuerberaters, der als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig wird bei Wohnsitz der Erben im Drittland eine ‘ähnliche Leistung’ im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz in der Fassung von 1993 darstellt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, ‘dass ein solcher Steuerberater diese Leistungen auch dann im Inland ausführt, wenn die Erben im Drittlandsgebiet wohnen.’ Diesen Beitrag weiterlesen »

