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Geplante Änderungen der Erbschaftssteuerreform nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 15.02.2008 eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Erbschaftssteuerreform abgeben. Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Erbschaftssteuergesetzes, ist der Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen.

