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BVerwG: Europäischer Gerichtshof soll assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht türkischer Ehepartner nach Scheidung klären.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 24.04.2008, Az. 1 C 20.07, - ) wirft neben einigen familienrechtlichen Fragen insbesondere auch ausländerrechtliche Fragen zum Thema Aufenthaltsgenehmigung auf. Nach dem geltenden deutschen Recht wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn einem Ausländer der Aufenthalt ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck erlaubt wird ( §§ 15 ff. AuslG).
Die Aufenthaltserlaubnis wird dem System der Aufenthaltsverfestigung nach zunächst zweckgebunden und befristet erteilt. Bei dem Erreichen von bestimmten Integrationsleistungen wird die Aufenthaltserlaubnis nach den Vorschriften der §§ 24-26 AuslG unbefristet verlängert. Klassische Fälle von Ausländern, die eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis erhalten, sind solche, die im Wege des Familiennachzuges zu Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis (§ 17 AuslG) oder deutschen Staatsangehörigen (§ 23 AuslG) einreisen sowie besonders qualifizierte Arbeitskräfte ( § 10 AuslG in Verbindung mit § 5 AAV).
RAin Masuch, Schwentinental
BVerwG: Kein Verlust der Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung nur des Vaters (Türkei)
BVerwG, Beschl. vom 09.06.2008, Az. 5 B 27.08, Das Bundesverwaltungsgericht hat den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Kinder verneint, wenn nur ein Elternteil eine Wiedereinbürgerung in erreicht hat. Auch wenn nach türkischem Recht die Wiedereinbürgerung der Kinder ausschließlich nach ihrem Vater erfolgt, reiche es nicht, wenn jedenfalls nicht beide Elternteile – wie bei entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 StAG erforderlich – einen die Wiedereinbürgerung der Kinder auslösenden Antrag gestellt haben.

