Artikel-Schlagworte: „Unfall“
AG München: Parken vor Automatiktür des Supermarkts
AG München, Urteil vom 30.7.2009, AZ 281 C 16247/09 – Eine sich automatisch nach außen öffnende Eingangstüre ist bei einem Supermarkt sozialüblich und allgemein bekannt. Parkt jemand direkt vor der Eingangstüre und wird durch das Öffnen der Türe sein Auto beschädigt, hat er den Schaden selbst zu tragen. Eine gesonderte Warnung durch den Supermarktbetreiber ist nicht erforderlich. Im Januar des letzten Jahres fuhr die Ehefrau des späteren Klägers mit dessen BMW der 3er-Reihe auf den Parkplatz eines Supermarktes. Sie entschloss sich, in der Nähe der Eingangstür zu parken. Dazu fuhr sie auf den Platz vor der Eingangstüre, merkte aber dann, dass der Platz dort sehr beengt war und wollte gerade wieder rückwärts herausfahren, als sich automatisch die Eingangstüre zur Filiale des Supermarktes nach außen öffnete und mit dem linken vorderen Kotflügel kollidierte. Es entstand eine Eindellung im Kotflügel, deren Beseitigung 1.261,00 Euro kostete.
BGH: Urteile zum Unfall auf Transrapid-Versuchsanlage Emsland
BGH, Beschluss vom 22.09.2009 – Az. 4 StR 657/08 – Verurteilungen des Niederlassungsleiters und des Betriebsleiters der Versuchsanlage rechtskräftig – Am Morgen des 22. September 2006 kollidierte auf der Transrapid-Versuchsanlage Emsland das Magnetschwebefahrzeug TR 08, in dem sich eine Besuchergruppe befand, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 170 km/h mit einem auf dem Fahrweg stehenden 40 Tonnen schweren Radfahrzeug. Bei dem Unfall kamen 20 der Besucher und 3 Betriebsangehörige ums Leben; weitere elf Personen wurden verletzt.
OLG Karlsruhe: Spinne in der Tiefgarage als allgemeines Lebensrisiko
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2009, – 7 U 58/09 – Nach einem Sturz in der Tiefgarage ihrer Wohnanlage verlangt die Klägerin vom Hausmeisterservice wegen Verletzung seiner Reinigungspflicht Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 6.000 Euro und Schadensersatz. Nach dem Hausmeistervertrag ist der Beklagte verpflichtet, die offene Tiefgarage einmal im Monat zu reinigen und dabei Spinnweben zu entfernen.
Kein Nutzungsausfall bei Ersatz für Firmenwagen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nach einem Unfall erhält der Geschädigte für ein gewerblich genutztes Auto dann keine Nutzungsausfallentschädigung, wenn ihm kein Nachteil entstanden ist. Daran fehlt es, wenn man ein Ersatzfahrzeug erhält. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2007 (Az: VI ZR 241/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Diesen Beitrag weiterlesen »

