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BAG: Betriebsbedingte Kündigung ist als freie Unternehmerentscheidung wirksam wenn die bisherige Tätigkeit entfällt
Das Bundesarbeitsgericht – 2 AZR 1037/06 – hat entscheiden, dass wenn ein Arbeitgeber seinen Betrieb reorganisiert und aufgrund dessen ein Arbeitsplatz weg fällt, er deshalb im Rahmen seiner freien Unternehmerentscheidung einem Arbeitnehmer wirksam betriebsbedingt kündigen kann.

