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BVerwG: Kein Verlust der Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung nur des Vaters (Türkei)

, Beschl. vom 09.06.2008, Az. 5 B 27.08, Das Bundesverwaltungsgericht hat den Verlust der deutschen von Kinder verneint, wenn nur ein Elternteil eine Wiedereinbürgerung in erreicht hat. Auch wenn nach türkischem Recht die Wiedereinbürgerung der Kinder ausschließlich nach ihrem erfolgt, reiche es nicht, wenn jedenfalls nicht beide Elternteile – wie bei entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 StAG erforderlich – einen die Wiedereinbürgerung der Kinder auslösenden Antrag gestellt haben.

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