Artikel-Schlagworte: „Verdachtskündigung“
BAG: Ausserordentliche Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers möglich
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) – 2 AZR 961/06 – hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht erst mit einer Kündigung abwarten muss bis der Arbeitnehmer – der im begründeten Verdacht steht eine strafbare Handlung oder eine sonstige schwere Pflichtverletzung begangen zu haben – Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft erlangt hat. Hier ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber die Vorwürfe klar benennt und den Arbeitnehmer dazu anhört.
BAG: Wirksamkeit einer Verdachtskündigung – Berücksichtigung nach Kündigung bekannt gewordener verdachtserhärtender Tatsachen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – 2 AZR 631/02 – das im Falle einer Verdachtskündigung keine Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die erst nach Ausspruch der Kündigung bekannt geworden sind. Allerdings sind die den Verdacht stärkenden oder entkräftenden Tatsachen zu berücksichtigen, sofern sie bereits vor Zugang der Kündigung vorlagen. Eine Verdachtskündigung setzt keine erwiesene Vertragsverletzung voraus. Schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung ist ausreichend, wenn für den Fall, dass der Verdacht richtig ist das erforderliche Vertrauen zerstört ist. Diesen Beitrag weiterlesen »

