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OLG Düsseldorf: Kein Schuldanerkenntnis nach Verkehrsunfall
Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.06.2008, Az. I-1 U 246/07, sind Erklärungen eines Unfallbeteiligten, wie „Ich erkenne die Schuld an”, „die Versicherung wird den Schaden sofort ausgleichen” oder die schriftliche Bezeichnung als „Unfallverursacher” nicht als Schuldanerkenntnis zu werten.
LAG SH Berechtigung arbeitsrechtlicher Abmahnungen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat entschieden – 4 Sa 361/07 – 07.11.2007, dass eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung berechtigt ist wenn der Arbeitnehmer nicht zur eingeteilten Schicht erscheint.

