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VG Düsseldorf: Biergarten für 200 Gäste ist mit Wohnruhe unvereinbar

Mit Urteil vom 6. November 2008 (Az.: 9 K 2466/07) hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts auf die Klage einer Nachbarin hin die für die „La Casita” in Hilden aufgehoben. Das Gericht hält einen Biergarten für bis zu 200 Gäste in einer ganz überwiegend wohngebietstypisch genutzten Umgebung für unzulässig. Die Lärmbelästigungen durch den Biergarten gerade in den Abendstunden und an Wochenenden seien den Nachbarn nicht zuzumuten, weil sie dadurch empfindlich in ihrer Wohnruhe gestört würden. Entgegen anderslautender Presseberichte ist es dabei völlig unerheblich, ob Tapas oder Sauerbraten auf der Speisekarte stehen.

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