Artikel-Schlagworte: „Zweitwohnungssteuer“
OLG Köln: Stadt Köln muss James Conlon entschädigen – Haftung für ca. 1 Mio. Steuerschaden
OLG Köln, Urteil vom 13.03.2009, Az. 20 U 128/05 – Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat die Stadt Köln heute verurteilt, 1.013.149,50 Euro Schadenersatz an den früheren Generalmusikdirektor und Chefdirigenten des Gürzenich-Orchesters, James Conlon, zu zahlen und ihm eventuelle weitere Steuerschäden vor dem Hintergrund zu ersetzen, dass er vom Finanzamt in den Jahren 1991 bis 1995 als “Steuerinländer” behandelt worden ist (Az. 20 U 128/05). Peter Nestler, der frühere Kulturdezernent der Stadt Köln hatte den Dirigenten zu einem Zweitwohnsitz in der Domstadt überredet und ihm dabei eine falsche Auskunft über die steuerlichen Konsequenzen erteilt. Zum Teil müssen die Schadenersatzbeträge direkt an die Sparkasse Köln/Bonn bzw. an das Finanzamt geleistet werden, die den Anspruch Conlons gegen die Stadt gepfändet hatten.
OVG Rheinland-Pfalz: Zweitwohnungssteuer bei Studenten
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit seinem Urteil vom 22. April 2008 entschieden, dass ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, für seinen Nebenwohnsitz keine Zweitwohnungssteuer zu zahlen hat.
Der Kläger ist mit seinen Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung und mit seinen Nebenwohnsitz in seinem Studienort gemeldet. Die Stadt forderte von dem Kläger für die Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer in Höhe vor 340 Euro jährlich. Diesen Beitrag weiterlesen »

