Strengere Handhabung der Patientenverfügung gefordert
In den deutschen Bundestag sind am 06.03.2008 rechtspolitische Vorschläge zu einer gesetzlichen Verankerung von Patientenverfügungen eingebracht worden. Danach muss sorgfältig geprüft werden, ob die Festlegungen darin „auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen”. Schon seit längerem wurde betont, Patientenverfügungen seien grundsätzlich (d. h. schon heute, also auch ohne Gesetz) verbindlich. Wirksamkeit könnten sie allerdings nur dann entfalten, wenn die Formulierungen zu Behandlungssituationen und -maßnahmen hinreichend konkret sind. Dazu ist medizinisch und rechtlich fachkundige Beratung empfehlenswert.
Die Funktion einer optimalen, individuell-konkreten Patientenverfügung besteht darin, dem Arzt für den späteren Verlust der eigenen Willensfähigkeit Handlungsanweisungen zu geben. Auf deren Präzision kommt es bei der Bestimmung des Patientenwillens an. Die rechtspolitischen Vorschläge haben sich nunmehr in einem Zwei-Stufen-Modell konkretisiert.
RAin Masuch, Schwentinental
www.freiepresse.de Eine Gruppe von Abgeordneten um Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) hat in der Diskussion um die Patientenverfügung ein Zwei-Stufen-Modell vorgeschlagen. Demnach soll eine Beratungspflicht für Patienten eingeführt werden, die lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen, obwohl sie nicht unheilbar erkrankt sind, wie Bosbach sagte. Nur in Fällen, wo keine Überlebenschance besteht, solle die einfache Patientenverfügung ohne Beratung erlaubt sein. Der Vorschlag ist damit restriktiver als der im Bundestag bereits beratene Entwurf von der Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker.
Bosbach sagte, das Selbstbestimmungrecht der Patienten solle gestärkt werden. Es müsse aber auch deren Lebenswohl sowie der Pflicht des Staates zum Schutz des Lebens seiner Bürger Rechnung getragen werden. Die Verfügung für Menschen, die eine Heilungschance haben und daher eine Beratung nachweisen müssen, dürfe nicht älter als fünf Jahre sein. Damit solle dem medizinischen Fortschritt Rechnung getragen werden.
Die Regelung zur Patientenverfügung bei heilbarer Erkrankung solle jenen Patienten gerecht werden, die ganz genau wüssten, was sie wollen, sagte Göring-Eckardt. Dabei handele es sich um eine eher kleinere Gruppe von Menschen, die etwa künstliche Beatmung ablehnten. Der SPD-Abgeordnete René Röspel verwies darauf, dass sich der in einer Patientenverfügung festgehaltene Wille im Laufe der Jahre verändern könne. Deshalb solle es dort eine Einschränkung geben, wo der Patient nicht ausreichend informiert war.
Die Initiatoren des neuen Antrags wollen ab November Unterschriften weiterer Unterstützer sammeln. Nach Bosbachs Worten soll das gesamte Gesetzgebungsverfahren im kommenden Jahr noch vor dem Ende der Legislaturperiode.


